Am 01. Oktober 2000 habe ich, mit bereits mehrjähriger Berufserfahrung in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei und der damals erworbenen Zulassung zu allen inländischen Oberlandesgerichten, diese Kanzlei in Lichtenstein gegründet.
In folgenden Bereichen bin ich seit 1995 schwerpunktmäßig tätig:
Arbeits- und Sozialrecht
Baurecht
Familien- und Erbrecht
Forderungseinzug
Schadensersatzrecht
Strafrecht (ab 2000)
Verkehrsunfallregulierungen
Vertragsrecht, Vertragsgestaltung
Zivilrecht
Im Interesse der Bürger und Unternehmen, die von mir vertreten werden, versuche ich die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung stets gewissenhaft auszuloten und setze viel daran, außergerichtliche Lösungen zu erreichen.
In Abkehr von dem eigentlichen Berufsbild eines Anwalts werde ich zur Durchführung von Mediationen (außergerichtliche Konfliktbeilegung)beauftragt. Das heißt, ich übernehme die Aufgabe der Streitschlichtung, vorwiegend im Erb- und Familienrecht, aber durchaus auch im Miet- oder Arbeitsverhältnis oder zwischen Nachbarn.
Zunehmend arbeite ich auch präventiv als beratender Jurist für Unternehmen und Kommunen, aber auch für Einzelpersonen und Familien.
Wir schätzen langjährige gewachsene Verbindungen und leben von dem Vertrauen, das Sie uns entgegen bringen.